Meine Tätigkeitsgebiete
Krankenhaus(vergütungs)recht
Neben Fragen des Krankenhausplanungsrechts berät meine Kanzlei Sie umfassend im Bereich des Krankenhausfinanzierungs- und Krankenhausvergütungsrechts.
Ich unterstütze Sie bei Abrechnungsprüfungen nach § 275c Abs. 1 SGB V sowie bei der Vorbereitung und Begleitung von Qualitätsprüfungen nach § 275a Abs. 1 Nr. 3 SGB V, Strukturprüfungen nach § 275a Abs. 1 Nr. 2 SGB V und in Verfahren zur Mindestmengenregelung.
Außerhalb des Vergütungsrechts stehe ich Ihrem Haus im Rahmen des Corporate Housekeepings zur Seite und begleite Transaktionen bei medizinrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen.
M&A Healthcare / Life Sciences
Der Gesundheitsmarkt ist ein Wachstumsmarkt – und meine Kanzlei unterstützt Sie dabei, dieses Wachstum erfolgreich zu gestalten. Mit meiner umfassenden Erfahrung im Gesundheitsrecht biete ich Ihnen eine qualifizierte und zielgerichtete Begleitung für Ihr Transaktionsvorhaben.
Im Bereich Merger & Acquisitions (M&A) stehe ich Ihnen zur Seite – von der Gründung und den Market Entry Prozessen bis hin zum Kauf oder Verkauf Ihres MVZ, Krankenhauses, Ihrer Praxis oder Ihres Life-Sciences-Unternehmens.
Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
Meine Kanzlei vertritt Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Durchsetzung ihrer Sachleistungsansprüche nach § 27 SGB V. Dies betrifft insbesondere ihre Ansprüche auf:
- Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
- Zahnärztliche Behandlung
- Krankenhausbehandlung
- Versorgung mit Arzneimitteln
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Versorgung mit Heilmitteln (insbesondere Physiotherapie)
- Versorgung mit häuslicher Krankenpflege
- Reha Maßnahmen
Ich verfüge über besondere Erfahrung in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, insbesondere im Bereich der Off-Label-Therapie.
Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung unterstütze sowohl bei der Durchsetzung ihres Pflegegrades (ehemals Pflegestufe) als auch bei Ansprüchen auf häusliche Pflege und Heimpflege.
Heim- und Pflegerecht
Meine Kanzlei berät und vertritt ambulante Pflegedienste sowie stationäre Pflegeeinrichtungen in allen regulatorischen Fragen gegenüber den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.
Hierneben berate und vertrete ich Sie auch in heimrechtlichen Fragestellungen gegenüber den Aufsichtsbehörden. Im Verhältnis zu den Einrichtungsbewohner unterstütze ich Sie in allen Fragen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes.
Zudem vertrete ich pflegeversicherte Personen in Verfahren zur Einstufung in Pflegegrade (ehemals: Pflegestufen).
Schwerbehindertenrecht
Meine Kanzlei unterstützt Sie umfassend im Schwerbehindertenrecht – von Rentenangelegenheiten bis zu Feststellungsverfahren für den Grad der Schädigung (GdS) oder den Grad der Behinderung (GdB). Bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung und der Durchsetzung entsprechender Merkzeichen stehe ich Ihnen gerne zur Seite, sowohl im behördlichen Widerspruchsverfahren als auch im sozialgerichtlichen Klageverfahren.
Forderungsmanagement
Haben ist besser als brauchen - dieser Grundsatz gilt gerade auch im Liquiditätsmanagement.
Im Bereich der Forderungsrealisierung profitieren Sie von meiner über 15-jähringen Erfahrung im Forderungsmanagement für Heilberufe. Die speziell entwickelten Arbeitsprozesse sind auf die individuellen Anforderungen medizinischer Leistungserbringer abgestimmt. Ich unterstütze Sie dabei in allen Phasen: vom außergerichtlichen Aufforderungsschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren und ein mögliches Klageverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung, falls erforderlich.